Answer:
Falsch ist, dass der Personalausweis jederzeit mitgeführt werden muss, eine solche Pflicht gibt es in der Regel nicht. Ausnahmen stellen hier bestimmte Berufsgruppen während der Ausübung ihrer Tätigkeit dar, z.B. Polizeibeamte. Richtig dagegen ist, dass jede Person in Deutschland ab dem 16. Lebensjahr über einen amtlichen Identitätsnachweis verfügen muss. Und dieser muss auch auf Verlangen beispielsweise der Polizei vorgelegt werden können. Daher ist es Ordnungshütern auch erlaubt,
“en” on the end
hope this helped
America entered the war in 1917 when German U-boats started to sink American ships in the North Altantic
The answer is "<span>to emphasize the challenges inherent in determining a ruling for a varied nation."</span>